Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32369
BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 33 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung einer Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 Abs. 2
    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung einer Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 114/19

    Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung)

    Auszug aus BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Fall von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 114/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 61/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der Senat präzisiert entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidungsformel hinsichtlich der eingezogenen Betäubungsmittel (vgl. zum Erfordernis der Benennung von Art und Menge BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43) und Betäubungsmittelutensilien, soweit diese sich den Urteilsgründen entnehmen lassen.
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der

    Bei Betäubungsmitteln bedarf es der Angabe von Art und Menge des eingezogenen Rauschgifts (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22, juris Rn. 11; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19, juris Rn. 3; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 3; Patzak/ Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 22; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht